- Klassische Haushaltshilfe
Will man sonst eine Haushaltshilfe anstellen, liegt der übliche Lohn zwischen 10 und 15 Euro / Stunde. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, im Zuge einer Anmeldung der Haushaltshilfe als 450,-Euro Jobber in Höhe von 14,74 % des Monatsverdienstes.
Haushaltshilfen, die regelmäßig für euch arbeiten, aber unter 450,- Euro verdienen, müssen als Minijob bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, www.minijob-zentrale.de (hier findet ihr auch alle Infos, die ihr benötigt, wenn ihr jemand anstellt.)
Finden kann man eine Haushaltshilfe in den örtlichen Jobbörsen oder über Empfehlungen.
- Leihoma/ Leihopa
Wenn man nur einen Babysitter braucht, der auf Abruf regelmäßig bereitsteht, ist die Leihoma nicht das richtige Modell. Es geht darum, sich gegenseitig zu unterstützen und füreinander da zu sein.
Leihomas/-opas werden oft von freiwilligen Agenturen vermittelt. In diesem Fall ist die Leistung ehrenamtlich, dennoch sollte man für etwaige Auslagen (Bus, Benzin usw.) aufkommen. Manchmal wird auch ein Stundenlohn vereinbart (5-8 Euro)
Diese Dinge und was genau die Aufgaben der Leihoma/-opas sind und ob die Leihoma/der Leihopa vielleicht selbst Unterstützung von der Familie braucht, vereinbart man bei einem Gespräch im Voraus.
Die Vermittlung erfolgt oft lokal, aber ihr könnt auch unter www.Betreut.de und www.leihomas-leihopas.de informieren.
- Klassischer Babysitter
Das Mindestalter für diesen Job beträgt 13 Jahre, hier bedarf es auch der Einverständniserklärung der Eltern.
Der Lohn ist abhängig vom Alter und der Erfahrung des Babysitters. Bei 13-16 Jährigen sind 5 Euro / Stunde üblich, bis 18 Jahr etwa 8 Euro/Stunde.
Sollte der Babysitter regelmäßig die Betreuung des Kindes übernehmen, muss man diesen als Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Einen geeigneten Babysitter findet man in den lokalen Zeitungen, über Empfehlungen von Bekannten oder z.B. auch über www.betreut.de
- Beratungsstellen
Es werden Beratungen vor Ort angeboten aber auch Online
Hier könnt ihr alle Fragen stellen die Ihr auf dem Herzen habt.
Eine spezielle Rechtsberatung für Alleinerziehende gibt es telefonisch und kostenlos z.B. auch unter www.hotline-familienrecht.de
- Selbsthilfe Gruppen
- Nachbarschaftshilfe
Unter Nachbarschaftshilfe fallen Hilfen im Haushalt, kochen, putzen, einkaufen. Hilfe bei der Organisation der Kinderbetreuung. Ähnlich wie bei einer Leihoma kann eine Aufwandsentschädigung und Übernahme der Auslagen vereinbart werden.
- Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen bieten unter anderem: Schwangerschaftsberatung, Familienhelferinnen, Familienkrankenschwester, Eltern-Kind Gruppen, Erziehungsberatungsstelle und vieles mehr.