Hilfe! Aber wie?

Hilfe! Aber wie?

  • Klassische Haushaltshilfe
Bei schwerer Erkrankung / Krankenhausaufenthalt und einem Kind, das jünger ist als 12 Jahre, hat man als Alleinerziehende Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Will man sonst eine Haushaltshilfe anstellen, liegt der übliche Lohn zwischen 10 und 15 Euro / Stunde. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, im Zuge einer Anmeldung der Haushaltshilfe als 450,-Euro Jobber in Höhe von 14,74 % des Monatsverdienstes.
Haushaltshilfen, die regelmäßig für euch arbeiten, aber unter 450,- Euro verdienen, müssen als Minijob bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, www.minijob-zentrale.de (hier findet ihr auch alle Infos, die ihr benötigt, wenn ihr jemand anstellt.)
Finden kann man eine Haushaltshilfe in den örtlichen Jobbörsen oder über Empfehlungen.

 

  • Leihoma/ Leihopa
Ein/e sogenannte Leihoma/ -opa ist kein Babysitter im eigentlichen Sinne. Sondern die Beziehung steht im Mittelpunkt. Sie/er soll als „Oma“ als „Opa“ ein Teil der Familie werden, die Familie unterstützen, aber auch selbst vom Familienanschluss profitieren können.
Wenn man nur einen Babysitter braucht, der auf Abruf regelmäßig bereitsteht, ist die Leihoma nicht das richtige Modell. Es geht darum, sich gegenseitig zu unterstützen und füreinander da zu sein.
Leihomas/-opas werden oft von freiwilligen Agenturen vermittelt. In diesem Fall ist die Leistung ehrenamtlich, dennoch sollte man für etwaige Auslagen (Bus, Benzin usw.) aufkommen. Manchmal wird auch ein Stundenlohn vereinbart (5-8 Euro)
Diese Dinge und was genau die Aufgaben der Leihoma/-opas sind und ob die Leihoma/der Leihopa vielleicht selbst Unterstützung von der Familie braucht, vereinbart man bei einem Gespräch im Voraus.
Die Vermittlung erfolgt oft lokal, aber ihr könnt auch unter www.Betreut.de und www.leihomas-leihopas.de informieren.

 

  • Klassischer Babysitter
Babysitter sind oft Jugendliche, die sich etwas dazuverdienen wollen. Eine Qualifikation bedarf es nicht, um Babysitter zu werden. Einige Organisationen bieten jedoch sogenannte Babysitterkurse an, in denen die Jugendlichen, Grundkenntnisse im Umgang mit Kindern erhalten und auch  Erste Hilfe erlernen.
Das Mindestalter für diesen Job beträgt 13 Jahre, hier bedarf es auch der  Einverständniserklärung der Eltern.
Der Lohn ist abhängig vom Alter und der Erfahrung des Babysitters. Bei 13-16 Jährigen sind 5 Euro / Stunde üblich, bis 18 Jahr etwa 8 Euro/Stunde.
Sollte der Babysitter regelmäßig die Betreuung des Kindes übernehmen, muss man diesen als Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Einen geeigneten Babysitter findet man  in den lokalen Zeitungen, über Empfehlungen von Bekannten oder z.B. auch über www.betreut.de

 

  • Beratungsstellen
Auf Ämtern und Behörden wird man oft nur im Rahmen der Zuständigkeit beraten. Daher empfiehlt es sich bei Fragen zu komplexeren Situationen zu einer unabhängigen Beratungsstelle. Solche unabhängigen Beratungsstellen werden von freien Trägern, wie Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Vereinen angeboten. (z.B. dem Verband für alleinerziehende Mütter und Väter e.V. www.vamv.de)

Es werden Beratungen vor Ort angeboten aber auch Online
Hier könnt ihr alle Fragen stellen die Ihr auf dem Herzen habt.
Eine spezielle Rechtsberatung für Alleinerziehende gibt es  telefonisch und kostenlos z.B. auch unter www.hotline-familienrecht.de

 

  • Selbsthilfe Gruppen
In einer Selbsthilfegruppe kann man sich nicht nur austauschen und Menschen mit ähnlichen Problemen finden. Man kann sich auch vernetzen und sich gegenseitig unterstützen. Ganz nach dem Motto: zusammen ist man weniger allein.

 

  • Nachbarschaftshilfe
Organisiert wird Nachbarschaftshilfe meist von der Kommune, der Kirchengemeinde oder von Wohlfahrtsverbänden. Ihre Leistung ist, Angebot und Nachfrage zusammen zubringen. Inzwischen gibt es vielerorts auch schon Foren, Facebookgruppen oder sogar Apps.
Unter Nachbarschaftshilfe fallen Hilfen im Haushalt, kochen, putzen, einkaufen. Hilfe bei der Organisation der Kinderbetreuung. Ähnlich wie bei einer Leihoma kann eine Aufwandsentschädigung und Übernahme der Auslagen vereinbart werden.

 

  • Frühe Hilfen
Die Frühe Hilfen sind ein kostenloses Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahren. Sie sind niedrigschwellig und richten sich besonders an Familien in belastenden Lebenslagen; z.B. an alleinerziehende Mütter.
Die Frühen Hilfen bieten unter anderem: Schwangerschaftsberatung, Familienhelferinnen, Familienkrankenschwester, Eltern-Kind Gruppen,  Erziehungsberatungsstelle und vieles mehr.
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